Ist das Recht der Bremsklotz der modernen Mobilität?
Route 66 oder deutsche Autobahnen – das Auto als Inbegriff der persönlichen Freiheit. Doch dies ändert sich. Eine Blackbox im Auto spart Versicherungsprämien. Ein Notrufsystem gibt EU-weit ab 2018 in neuen Autos automatisch die Lage an. Mautstationen erfassen schon heute unsere Fahrstrecke, eingeschaltete GPS-Geräte ermöglichen eine komfortable Strecken- und Stauanzeige. Risiko für die Privatsphäre?
Mit der Datenflut kommt die Flut der rechtlichen Fragen:
- Wer soll auf diese Daten zugreifen können? Ein Unfallgegner, der mir überhöhte Geschwindigkeit nachweisen will, oder dass ich zum Unfallzeitpunkt mein Handy bedient habe
- Wer haftet bei einem Softwarefehler? Wenn durch fehlerhafte Programmierung alle Autos gegen die Einbahnstraße geleitet werden?
- Schlimmer noch: Hacker. Wer haftet, wenn über schlecht gesicherte Schnittstellen von außen die Kontrolle über den PKW übernommen wurde?
Und doch wird man Lösungen finden – wie es Juristen seit 4000 Jahren tun. Die Vernetzung der elektronischen Helfer erhöht die Sicherheit des Straßenverkehrs, sinkende Unfallzahlen werden das autonome Fahren weiterhin fördern. Um Recht und technischen Fortschritt ins Gleichgewicht zu bringen, muss das per se konservative Recht weiterentwickelt, idealerweise schon von Anfang an in der Entwicklung einbezogen werden. In Deutschland hat man beim autonomen Fahren Fortschritte gemacht. Auch früher kaum lösbare Probleme (Soll das Auto gegen die Wand fahren und den Fahrer gefährden oder die Mutter mit Buggy überfahren?) sind schon vertretbar eingeordnet.
Ein Gesetzgeber ist immer langsam und auf ein Land beschränkt. Lobenswert ist der EU-Versuch, mit der GDPR eine einheitliche Rechtsordnung im europäischen Datenschutz zu schaffen. So haben wir gute Chancen, neben technischen auch globale juristische Standards in der digitalen Welt zu setzen – wie schon das Exportprodukt deutsches BGB.
Autor: Arthur Braun, bpv Braun Partners